Immer wieder verabschieden Parlamente Gesetze, die völlig außer Acht lassen, dass durch diese elementaren Aspekte der betrieblichen Mitbestimmung tangiert werden. So geschehen auch bei der letzten Novellierung des NRettDG im Bereich Telenotfallmedizin. Unbestreitbar ist die Telenotfallmedizin eine Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung der Arbeitnehmer gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Der Betriebsrat ist hier also in der unmittelbaren und erzwingbaren Mitbestimmung.
Hinzu kommen Gesetze über den Datenschutz sowie die im BGB verankerten Rechte von Patient*innen, die ebenso Beachtung finden müssen.
Dieses Update-Seminar bietet eine Einführung in ausgewählte Gesetze und Rechtsprechung, vertieft die erzwingbare Mitbestimmung gem. § 87 BetrVG bis hin zur Einigungsstelle und bietet Lösungsansätze in Form von Betriebsvereinbarungen, die gemeinsam erarbeitet werden sollen.
THEMENSCHWERPUNKTE
TERMIN / ORT
25. - 26.10.2024, ver.di Bildungszentrum Walsrode, Sunderstr. 77, Walsrode
Beginn 1. Tag 13:00 Uhr, Ende 2. Tag 13:30 Uhr
SEMINARGEBÜHR
300,00 € Seminargebühr zzgl. 221,50 € Übernachtung, Verpflegung und Tagungspauschale/Person
REFERENT*IN
Kai Peters, Referent für Arbeitsrecht;
LEITUNG
Annette Klausing, Gewerkschaftssekretärin im ver.di Landesfachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
ORGANISATION
Kai Janzhoff, Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
FREISTELLUNG / KOSTENÜBERNAHME
nach § 37 Abs. 2 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG; § 40 NPersVG i.V.m. § 37 Abs. 1 und 2 NPersVG; § 39 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 BremPersVG; § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG; § 179 SGB IX.